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Archive for the ‘Internet’ Category


Während in Deutschland das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material bereits strafrechtlich relevant ist, sind die Niederlande in diesem Punkt noch nicht soweit. Eine Gesetzesinitiative will diese „Lücke“ nun beseitigen. Wie das Justizministerium heute gemeldet hat, plane man ein modernisiertes Urheberrecht.

Dass das Urheberrecht an das digitale Zeitalter angepasst werden muss, steht eigentlich außer Frage. Ob es nun in Deutschland oder anderswo ist. Auch in den Niederlanden hat man diese Tatsache erkannt. Seitens des Justizministeriums hat man heute bekannt gegeben, dass man ein moderneres Urheberrecht auf den Weg bringen will. Bekanntermaßen ist „modern“ jedoch kein Synonym für „gut“.

Zu den schärferen Maßnahmen auf Seiten der Nutzer gehört eine Veränderung in strafrechtlicher Sicht. So wird zukünftig auch das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken strafbar sein. Bisher war nur die Verbreitung strafrechtlich relevant. Auf der anderen Seite haben auch die Rechteinhaber einen Tiefschlag zu verkraften.

Die Leermedienabgabe auf Datenträger wie CD oder DVD-Rohling wird beseitigt. Bisher mussten die Hersteller solcher Leermedien eine gewisse Gebühr an die Verwertungsgesellschaft abführen, die natürlich vom Konsumenten getragen wurde. Diese Gebühr bewegte sich im Bereich weniger Cent. In der Masse der verkauften Datenträger summierte sich hier natürlich ein doch beachtlicher Betrag. Damit soll Schluss sein.

Im weiteren sieht die Gesetzgebung einen intensiveren Kampf gegen Webseiten vor, die Urheberrechte von Dritten verletzen. Durch eine engere Kooperation mit Internet Service Providern soll dies ermöglicht werden. In gewisser Weise hat man aber auch an den Schutz von „einfachen“ Filesharer gedacht. So sollen Rechteinhaber zukünftig nur bei einer Rechtsverletzung in „massivem Ausmaß“ die Kontaktinformationen vom Provider erhalten. Abmahnungen für ein Werk wären damit praktisch nicht möglich.

Quelle

http://www.gulli.com/news/niederlande-filesharing-downloads-sollen-strafbar-werden-2011-04-11

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Elementarer Anteil einer Filesharing-Abmahnung ist die sogenannte „Unterlassungserklärung“. Viele unterzeichnen diese in modifizierter Form und glauben an ihre „Endlichkeit“. Wie der Jurist Dr. Mühlberger aktuell erörtert hat, ist dies jedoch ein fataler Irrtum.

Schon Schiller wusste, dass man es sich mit bestimmten Entscheidungen nicht einfach machen sollte. „Drum prüfe wer sich ewig bindet“ ist insbesondere bei Filesharing-Abmahnungen ein Passus, den man verinnerlichen sollte. Abgemahnte Filesharer wissen: Neben einer enormen Kostennote fordert der abmahnende Rechteinhaber stets eine sogennante Unterlassungserklärung.

Diese soll sicherstellen, dass der Abgemahnte die Rechtsverletzung zukünftig nicht mehr begeht. Tut er es doch, so droht ihm die in der Unterlassungserklärung festgesetzte Strafe. In der Regel galt bisher immer die Annahme unter Abgemahnten, dass eine Unterlassungserklärung eine Gültigkeit von 30 Jahren aufweist. Danach „verfällt“ sie. Wie der Jurist Dr. Mühlberger auf der Seite der Initiative der Abmahnwahn-Dreipage aktuell erörtert, ist diese Annahme jedoch falsch.

Wie Rechtsanwalt Dr. Mühlberger ausführt, besitzt die Unterlassungserklärung eine lebenslange Gültigkeit. Einerseits mag dies für manche kaum eine Rolle spielen. Wer bisher von 30 Jahren ausging, hatte bereits einen beachtlichen, kaum überschaubaren Zeitrahmen im Blick. Wer beispielsweise mit 18 Jahren einen eigenen Internetanschluss betreibt, abgemahnt wird und daraufhin die Unterlassungserklärung abgibt, wäre erst im Alter von 48 Jahren wieder „frei“ gewesen.

Das durch die Unterlassungserklärung begründete Rechtsverhältnis unterliegt jedoch keinerlei Verjährung oder zeitlichen Beschränkung. Ein Aspekt, der bei der Unterzeichnung des Schriftstücks bedacht werden sollte. Natürlich mag es wenig Unterschied machen, ob dieses Vertragswerk 30 Jahre oder ein Leben lang gilt. Möglicherweise existiert diese „Branche“ in einem Jahrzehnt nicht mehr. Die Erklärung mag dann zwar noch vorhanden sein, aber vielleicht interessiert sich dann niemand mehr für deren Umsetzung.

Eine detaillierte juristische Erläuterung, wie es zu dieser „lebenslangen“ Bindung kommt, findet sich im Blog von RA Dr. Mühlberger.

 

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Abofallen, Urheberrechtsverletzungen, Filesharing, Internet-Abzocke. Diese Themen sind immer wieder aktuell und sorgen für große Unsicherheit bei den Internetnutzern. Die Redaktion von Akte zeigt die häufigsten Abzocktricks und gibt Antwqorten auf Fragen.

Internet-Abzocke, Urheberrechtsverletzungen, Abofallen. Wie so häufig standen diese Themen wieder auf der Liste, der am meisten gestellten Fragen der AKTE-Redaktion. So wie zum Beispiel: Ist es eigentlich erlaubt, Filme in Tauschbörsen hochzuladen? Oder: Dürfen Musikfans die neuesten Charts auf YouTube für den Privatgebrauch „herunter saugen“? Und – wie ist es eigentlich mit dem kostenlosen Filmvergnügen auf Kino.to? Ist das legal?

Tagtäglich tummeln sich Millionen Deutsche im Internet, oft ohne das nötige Wissen, was rechtlich einwandfrei ist und was nicht. Überall im Netz lauern gefährliche Irrtümer! Und diese können auch Sie teuer zu stehen kommen!

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Unionspolitiker fordern ein flächendeckendes Glasfasernetz – danach muss jede noch so abgelegene Gemeinde mit teuren Glasfaserleitungen für superschnellen Internetzugang versorgt werden.

Von Helmut Bünder, Bonn

GlasfaserleitungenGlasfaserleitungen

03. April 2011 2011-04-03 15:57:34

Wirtschaftspolitiker der Unionspartien CDU und CSU wollen die deutschen Telekommunikationsunternehmen gesetzlich zwingen, jede noch so abgelegene Gemeinde mit teuren Glasfaserleitungen für superschnellen Internetzugang zu versorgen. Diese „Universaldienstverpflichtung“ steht im Mittelpunkt eines Positionspapiers, in dem die CDU/CSU-Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie weitreichende Änderungen des Kabinettsentwurfs zur Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verlangt.

Schnelle Breitbandanschlüsse seien heute wie die Versorgung mit Strom und Wasser „Teil der Daseinsvorsorge“. Während die meisten Deutschen bisher mit Geschwindigkeiten von höchstens sechs Megabit in der Sekunde surfen, sollen die Unternehmen nach dem Willen der Unionspolitiker von Anfang 2011 an flächendeckend Anschlüsse mit Bandbreiten von 16 Megabit bereitstellen, von 2016 an sogar von 50 Megabit. Dazu müssten in ganz Deutschland Glasfaserleitungen bis in die Wohnhäuser gelegt werden. Die Kosten dafür werden in der Branche auf Größenordnungen von rund 40 Milliarden Euro veranschlagt. Wer den Ausbau finanzieren soll, lässt die Arbeitsgruppe offen. Zusätzliche öffentliche Fördergelder soll es jedenfalls nicht geben.

Das Papier spiegle den kompletten Forderungskatalog des Konzerns wider

Die Unionspolitiker verlangen stattdessen, in der Regulierung des Telekommunikationsmarktes zusätzliche Investitionsanreize zu schaffen. Davon würde in erster Linie die Deutsche Telekom profitieren: Der Exmonopolist ist das einzige Unternehmen, dessen Infrastruktur bisher unter behördlicher Aufsicht steht, damit Konkurrenten die Leitungen zu fairen Bedingungen mitnutzen können. Frei ausgehandelte Vereinbarungen müssten Vorrang vor der Regulierung haben, und die Netzagentur müsse ihre Eingriffe zwingend auf die regionale Marktlage abstimmen statt mit bundesweiten Regeln zu arbeiten, fordern die Unionspolitiker. In manchen, besonders umkämpften Großstädten mit starken alternativen Anbietern müsste die Telekom dann wohl aus der Preisregulierung entlassen werden.

In einem Schreiben an die CDU-Vorsitzende Angela Merkel schlägt der Branchenverband VATM Alarm. Das Papier spiegle den „kompletten Forderungskatalog“ des Konzerns wider, heißt es in dem Brief an die Kanzlerin. Der Wirtschaft und den Verbrauchern drohten Milliardenkosten, obwohl der Bau eines flächendeckenden Glasfasernetzes an der tatsächlichen Nachfrage vorbeigehe. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sprach von einer unbezahlbaren politischen Wunschvorstellung. Besorgt äußert sich der VATM über die Forderung, Unternehmenskooperationen für den Netzausbau vom Kartellverbot freizustellen.

Zusätzlich drohe eine neue Auseinandersetzung mit der EU, weil die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur ausgehebelt würde. Denn Regulierungskonzepte soll die Aufsichtsbehörde nach dem Willen der Unionspolitiker nur noch nach Überprüfung und ausdrücklicher Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums erlassen. Die Arbeitsgruppe hält dies für möglich, ohne „formal“ die Unabhängigkeit in Frage zu stellen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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Big Brother 2.0
Das EU-Überwachungsprogramm „Indect“

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Information Awareness Office (Logo)

Laut übereinstimmenden Berichten der Washington Times und des Guardian, hat das amerikanische Militär die Firma „Ntrepid“ beauftragt, eine Software zur Meinungsmanipulation zu entwickeln. Offiziellen Angaben zufolge soll damit der amerikafeindlichen Propaganda im Netz entgegen gewirkt werden. Insbesondere seien soziale Netzwerke das Ziel.

In der Vergangenheit machten vor allem Firmen sich das Viralmarketing zunutze. Weil sich Werbung nicht sofort erkennen lässt, die in sozialen Netzwerken verbreitet wird, tragen die Benutzer unwissentlich dazu bei, dass sich bestimmte Inhalte aufgrund ihrer Beliebtheit rasend schnell verbreiten. Der Kosten-Nutzen Faktor ist für viele Firmen dabei ausschlaggebend. Nun findet eine ähnlich subtile Form der Meinungsmanipulation militärische Anwendung.

Das Unternehmen „Ntrepid“ bekommt zur Entwicklung so genannter „Sockenpuppen“-Software vom U.S. Militär eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2,78 Millionen Dollar. Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist es, gefakte oder geklaute Identitäten zur gezielten Beeinflussung der Meinungsbildung einzusetzen. Dies umfasst Plattformen wie Wikipedia, soziale Netzwerke oder diverse Foren, in denen bewusste Desinformation im Sinne ihrer Auftraggeber gestreut wird. So soll die Technik so ausgefeilt entwickelt werden, dass auch „erfahrene Gegner“ diese nicht als Fälschung erkennen können und sie nicht eindeutig zu orten sind. Offiziellen Angaben der Militärs zufolge diene dies lediglich als Verteidigungsmaßnahme und rein defensiver Zwecke, um zum Beispiel gegen die Rekrutierung von Selbstmordattentätern digital vorzugehen oder der Verbreitung extremistischer Ideologien entgegenzuwirken.

In den U.S.A. wird seit geraumer Zeit eine Debatte geführt, die das Budget solcher „Cyber-War-Instrumente“ erhöhen soll, um sich der veränderten Form der Kriegsführung anzupassen. Ein umstrittenes Detail dieser ganzen Maßnahme ist, dass darauf geachtet wird das diese „Sockenpuppen“ die Meinungsmanipulation nicht in der englischen Sprache verbreiten. Dies würde gegen geltendes US-Recht verstossen, sollte dies Auswirkungen auf die Meinungsbildung der Bürger der Vereinigten Staaten haben. Aufgrund dieser Tatsache sollen die Nachrichten lediglich auf Arabisch, Farsi, Urdu und Paschtu verbreitet werden. Dem ohnehin beschädigtem Ansehen der Vereinigten Staaten in der arabischen Region dürfte dies nicht wirklich zugutekommen.

 

Man achte auf die Pyramide, das allsehende Auge und den Lichtstrahl der auf die Erde gerichtet ist. Zudem noch ein kluger Spruch darunter. Eindeutiger geht es  nicht mehr.

QUELLE:

http://www.gulli.com/news/u-s-milit-r-l-sst-software-zum-manipulieren-sozialer-netzwerke-entwickeln-2011-03-18http://www.guardian.co.uk/technology/2011/mar/17/us-spy-operation-social-networks

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