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Archive for the ‘Hartz IV’ Category


Die Einführung eines allgemeinen, flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland würde viele Vorteile bringen.

Zunächst einmal dient er natürlich ganz unmittelbar der Verhinderung von Armutslöhnen. Das Argument der Neoliberalen, dass Arbeitnehmer, die von ihren Löhnen allein nicht leben können, “eben zu unproduktiv sein”, ist einfach nur zynisch. (Die Neoliberalen verfallen hier nebenbei dem klassischen Marxschen Warenfetischismus. Der Wert der Arbeit zeigt sich im Kapitalismus nur im Tauschwert und nicht in geschaffenen Gebrauchswerten.) Auch wenn die Neoklassiker davon ausgehen, dass es sich beim Arbeitsmarkt um einen perfekten Markt handelt, liegen sie falsch. Und wer sagt, dass jemand mit einer solchen Einstellung nicht eines Tages dafür plädiert, die Lohnzuschüsse für die “unproduktiven” einfach einzustellen? Jeder ist doch ausschließlich für sich selbst verantwortlich in dieser Gesellschaft.

Der Neoliberalismus setzt derzeit auf Kombilöhne. Diese Methode der staatlichen Bezuschussung von Niedriglöhnen (“Aufstocken”), die für über 1 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland gezahlt werden, setzen falsche Anreize, führen zu einer Plünderung des Staates durch Unternehmen, die reguläre Beschäftigung durch Niedriglöhner ersetzen, und vergrößern den Niedriglohnsektor in Deutschland weiter (ausführlicher in Kombilöhne: sinnvoll oder nicht?). Gegen diese Entwicklungen hilft ein Mindestlohn. Auch die Forderung “Arbeit muss sich lohnen” und die nach einem Abstand zwischen Löhnen und Transfereinkommen werden statt durch immer weiteres Senken der Sozialleistungen bis unter das Existenzminimum viel besser durch einen Mindestlohn gewährleistet.

Schließlich führt ein Mindestlohn zu einer Steigerung der Nachfrage und des Binnenkonsums, die in Deutschland dringend gegeben ist. In keinem anderen Industrieland sind die Löhne (in den letzten Jahrzehnten wie auch in den unmittelbar letzten Jahren) so wenig gewachsen wie in Deutschland; die Lohnquote fällt dramatisch. Durch seine enorme Exportabhängigkeit, die mit Lohndumping erkauft wurde, gefährdet Deutschland enorm die Stabilität der Eurozone, mehr als die Defizit”sünder”.

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass es insgesamt keine beschäftigungshemmende Wirkung eines Mindestlohnes auf eine Volkswirtschaft gibt. Schließlich verlangt auch die Liberalisierung der europäischen Arbeitsmärkte nach gesetzlichen Mindestlohnregelungen. In der EU gibt es  übrigens in 20 von 27 Ländern Mindestlöhne.

Quelle: WSI-Mindestlohnbericht 2011

Im Netz gibt es nun eine Kampagne:

Mindestlohn 10 Euro

Die Forderungen sind:

  • Gesetzlicher Mindestlohn 10 € brutto – lohnsteuerfrei!
  • ALG II: mindestens 500 € Eckregelsatz

Über die Höhe des Mindestlohnes (und welche Höhe man strategisch am besten fordert) und des Hartz-IV-Satzes (und wie dieser festgelegt werden soll) kann man zwar sicher diskutieren – aber insgesamt halte ich das Anliegen für unterstützenswert.

Vor allem möchte man Multiplikatoren gewinnen, daher gibt es die Aktion 100 Blogs für 10 Euro Mindestlohn. Denn das Thema verlangt Aufmerksamkeit. Bei allen Diskussionen um Atomkraft und Energiepolitik sollten wir die dringenden sozialpolitischen Fragen nicht übersehen.

quelle

10 Euro Mindestlohn!

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Rechtswidrige Observierung von Hartz IV Empfängern
21.03.2011

Neue fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) für den Außendienst der Leistungsträger des SGB II – gegen Arbeitslosengeld II Empfänger. BA erlaubt u.a. das Ausspähen von Hartz IV Betroffenen

BA erlaubt „Observationen“, also heimliche Beobachtungen von Hartz IV- Betroffenen bei „Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch“.

Noch immer bespitzeln Jobcenter in Stasi-Manier rechtswidrig Hartz IV-Empfänger. Die Persönlichkeits- und Menschenrechte von ALG II-Empfängern werden so von den Arbeitsagenturen und Jobcentern weiterhin mit Füßen getreten.

Wie das „Naumburger Tageblatt“ gestern berichtete, bespitzeln Arbeitsagenturen und Jobcenter in Thüringen seit Jahren systematisch rechtswidrig ALG II-Empfänger. Diese werden dazu ohne jeden Grund über Wochen und Monate hinweg observiert, um festzustellen, ob diese z.B. arbeiten ohne das Einkommen daraus anzugeben, oder was sie für sexuelle Kontakte pflegen, und ob sich daraus möglicherweise Bedarfsgemeinschaften konstruieren lassen.

Als Verantwortliche Arbeitsagenturen und Jobcenter werden u.a. die aus Jena, Weimar, Erfurt, dem Eichsfeldkreis, Altenburger Land, Kreis Schmalkalden-Meiningen, Ilm-Kreis, Kreis Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis und Kreis Sömmerda genannt. Es soll dort insgesamt 30 Vollzeit-Sozialdetektive geben, von denen in den letzten zwölf Monaten pro Sozialdetektiv u.a. 8758 Hartz-IV-Empfänger im Kreis Saalfeld-Rudolstadt und 2144 Hartz-IV-Empfänger in der Stadt Weimar observiert wurden.

Observation von Betroffenen ungeheuerlicher Skandal!
Bereits am vor gut zwei Jahren prangerten wir hier öffentlich eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an, in welcher diese die SGB II-Leistungsträger (damals noch unter der Bezeichnung ARGE) zur grundlosen Observationen von ALG II-Empfängern aufforderte, um vermeintliche „Hartz IV Betrüger“ aufzuspüren. Aufgrund des sich daraufhin aufbauenden öffentlichen Drucks änderte die BA ihre Weisung umgehend und weist seither darin unter GA 6.11 unmissverständlich darauf hin, dass Observationen von ALG II-Empfängern durch Jobcenter generell rechtswidrig sind. Das scheint aber viele Arbeitsagenturen und Jobcenter nicht zu interessieren, sie tun es trotzdem und haben dazu extra Personen, sog. Sozialdetektive, angestellt.

Auch das am 25 November 2010 das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar verdeckte Beobachtungen durch einen Sozialdetektiv für generell unzulässig erklärte (1 KO 527/08), weil es darin eine durch keine gesetzliche Grundlage gedeckte Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung sah (woran sich rechtlich bis heute nichts geändert hat), stört die Verantwortlichen in Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht, was vielmehr bei diesen auf eine erhebliche kriminelle Energie schließen lässt.

Für ALG II-Empfänger gilt: Vorsicht beim Sex, das Jobcenter sieht zu!
Interessanterweise werden von den Arbeitsagenturen und Jobcentern keinerlei Angaben dazu gemacht, in wie vielen Fällen das eingesparte Geld – genannt werden ca. 48.000 Euro pro Jahr – tatsächlich auf Betrug zurückzuführen ist. Dazu gäbe es angeblich keine Daten, was mehr als unglaubwürdig erscheint. Hier kommt man zwangsläufig zu der einzig logischen Schlussfolgerung, dass der Großteil dieser Summe nicht etwa aus aufgedeckten Betrügereien stammt, sondern aus den – sich an Observationen sexueller Kontakte von ALG II-Empfängern anschließenden – finanziellen „Zwangsverheiratungen“ der Sexualpartner resultiert, indem sog. Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaften konstruiert werden, wo der eine Partner finanziell für den anderen aufzukommen hat. Das ALG II-Empfänger dazu beim Sex von Arbeitsagenturen und Jobcentern beobachtet werden, ist einfach nur widerlich.

Sozialdetektive finanzieren sich nicht mal selbst
Der vermeintliche finanzielle Erfolg stellt sich zudem als Nullnummer heraus, wie berichtet wird, denn die Steuermittel, welche bei der Aufdeckung tatsächlicher Betrügereien eingespart werden, reichen offenbar nicht aus, um die Kosten dieser Sozialdetektive zu decken. Selbst wirtschaftlich gesehen sind diese massiven Rechtsverstöße durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter nicht zu rechtfertigen.

Die Redaktion gegen-hartz.de: „Wir fordern die verantwortlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter auf, diese rechtswidrigen Observationen durch Sozialdetektive umgehend zu beenden und wir fordern die zuständigen Aufsichtsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit und die Landesverwaltungsämter auf, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und dafür Sorge zu tragen, dass solch eklatanter Rechtsmissbrauch in Zukunft unterbleibt.

Quelle

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/rechtswidrige-observierung-von-hartz-iv-empfaengern-343.php

Thüringer Argen sparten durch Sozialdetektive 1,8 Millionen Euro
erstellt 20.03.11, 11:21h, aktualisiert 20.03.11, 11:23h

Jeder Sozialdetektiv in Thüringen spürt bei Hartz-IV-Empfängern im Lauf eines Jahres Missbrauchsfälle in Höhe von etwa 48 000 Euro auf. (FOTO: DPA)

Erfurt/dpa. Jeder Sozialdetektiv in Thüringen spürt bei Hartz-IV-Empfängern im Lauf eines Jahres Missbrauchsfälle in Höhe von etwa 48 000 Euro auf. Das ergibt sich aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Landtagsanfrage. Demnach sind bei Arbeitsagentur, Argen und den Optionskommunen Jena und Eichsfeldkreis mehr als 30 solcher Mitarbeiter im Außendienst unterwegs. Die von ihnen aufgespürten Fälle mit falschen Angaben hätten Zahlungen von rund 1,8 Millionen Euro erspart. Eine Zahl von Missbrauchsfällen sei nicht bekannt. In Thüringen bekommen rund 166 000 Menschen Hartz-IV.

Aus den erhobenen Daten ergibt sich, dass für den Außendienst Mitarbeiter im Umfang von mindestens 30 Vollzeitstellen aktiv seien. Einige Kommunen hätten zwar Rückforderungssummen nennen können, aber keine Zahlen zu entsprechenden Arbeitskräften, obwohl auch sie Außendienstmitarbeiter einsetzten. Auf einen Sozialdetektiv kommen demnach zwischen 8758 Hartz-IV-Empfänger im Kreis Saalfeld-Rudolstadt und 2144 in der Stadt Weimar.

Insgesamt hätten alle Sozialdetektive zusammen innerhalb von zwölf Monaten 12 055 Kontrollen vorgenommen. Pro statistisch erfasster voller Stelle sind das zwischen 100 pro Jahr im Altenburger Land und 550 in Erfurt. Auf mehr als 500 Einsätze pro Kontrolleur kommt demnach auch der Eichsfeldkreis sowie bei weniger als 200 der Kreis Schmalkalden-Meiningen und der Ilm-Kreis.

Die pro Kreis aufgedeckten Fälle führten bei den Argen zu Einsparungen zwischen 24 700 Euro im Kreis Sömmerda und 284 000 Euro in Erfurt. Die Summe pro Kontrolleur weicht rund um den Thüringer Mittelwert 48 000 Euro von Kommune zu Kommune weit ab: Im Saale-Orla-Kreis seien es knapp 16 800 Euro, im Saale-Holzland-Kreis rund 131 000 Euro.

Im Schnitt dürften die Einsparungen pro Kreis etwa den Kosten für die Sozialdetektive entsprechen. Arbeitsagentur und die beiden Optionskommunen nennen jährliche Kosten von weniger als 50 000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter.

Im November vergangenen Jahres hatte ein Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar für Schlagzeilen gesorgt, das eine verdeckte Beobachtung durch einen Sozialdetektiv in Eisenach für rechtswidrig erklärte. Im Streit um die Übernahme der Kindergartengebühr für eine Frau hatte er unter anderem protokolliert, wie lange ihr Freund bei ihr war und womöglich eine nicht gemeldete Lebensgemeinschaft vorliege. Eine solche Beschattung sei mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar, entschied das Gericht. Weitere derartigen Fälle seien der Landesregierung nicht bekannt, heißt es in der Landtagsantwort.

Je nach Kommune beziehen sich die erhobenen Zahlen auf die Zeit zwischen Juli 2009 und Juni 2010 oder das gesamte Jahr 2010.

Quelle

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/rechtswidrige-observierung-von-hartz-iv-empfaengern-343.php

http://www.naumburger-tageblatt.de/ntb/ContentServer?pagename=ntb/page&atype=ksArtikel&aid=1300608747676&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312

Die „Hartz IV-Kassen“ sind leer

RWI Studie: Fast 30 Milliarden Euro fehlen in den Sozialkassen
Laut eines aktuellen Artikels im Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ fehlen in den staatlichen Sozialkassen rund 30 Milliarden Euro. Der Spiegel beruft sich dabei auf eine Analyse des Rheinisch-Westfälischen Institutes für Wirtschaftsforschung (RWI). So belaufe sich der ungedeckte Finanzbedarf bei den gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherungen bei 30 Milliarden Euro. Allein für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg wird das Defizit mit 18 Milliarden Euro beziffert. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen liege das Finanzdefizit bei ca. 10,5 Milliarden Euro. Für den RWI Forscher Heinz Gebhardt sei klar, dass der Staat beispielsweise Ausgaben kürzen muss. So sagte Gebhardt gegenüber dem „Spiegel“: „Um die Defizite auszugleichen, reicht es nicht, auf Wachstum zu setzen.“ Vielmehr müsse der Staat im „großem Stil Ausgaben kürzen, Beiträge erhöhen oder Steuermittel zuschießen.“

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-hartz-iv-kassen-sind-leer4810.php

Und nach dem 1. Mai 2011 (dann fallen alle Beschränkungen für Polen auf dem deutschen Arbeitsmarkt) wollen auch eine Million Polen nach Deutschland kommen, um hier nach Arbeit zu suchen. Polnische Zeitungen behaupten sogar, es gebe in Deutschland »Begrüßungsgeld« vom deutschen Wirtschaftsminister für Polen, die in Deutschland arbeiten wollen. Die Bundesregierung hat das, was sie da vor unseren Türen angerichtet hat, wohl selbst noch nicht mitbekommen, rechnet mit nur »100.000« Polen, Tschechen und Ungarn, die nach dem 1. Mai 2011 nach Deutschland kommen werden.

Ausländer beziehen im Schnitt mehr als doppelt so häufig Hartz IV wie Deutsche. Während 7,5 Prozent der Deutschen die staatliche Hilfe erhalten, sind es bei Ausländern 18,6 Prozent.

http://www.focus.de

Die Bundesregierung arbeitet jedenfalls auf Hochtouren daran, dieses Ziel zu erreichen. Denn sie will jetzt neben West- und Osteuropäern auch noch massenhaft Südeuropäer nach Deutschland holen… Das freut die deutschen Steuerzahler bestimmt…und falls sie keine Arbeit finden,siehe urteil

Urteil

Ausländer können unbefristet Hartz IV bekommen

Ein Ausländer, der nie in Deutschland gearbeitet hat, kann unbefristet Hartz IV erhalten

Auch ein Migrant, der nie in Deutschland gearbeitet hat, kann unbefristet Hartz IV erhalten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Die Regel gilt allerdings nur für Zuwanderer aus 17 europäischen Ländern.http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,724066,00.html

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Kommunalisierung und Pauschalierung von Kosten der Unterkunft nach SGB II. Die Kommunen können Leistungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) künftig niedriger als bisher und unterhalb der Vorgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts festlegen. Denn den Kommunen soll es über landesgesetzliche Regelungen ermöglicht werden, die Angemessenheit der Wohnkosten in einer kommunalen Satzung selbst neu und abweichend von der bisherigen Rechtslage zu definieren. Dabei sollen erstmals auch abgeltende Pauschalen für Wohn- und Heizkosten möglich sein. Im Ergebnis der Neuregelung werden die Leistungen für die Wohnkosten sinken, zunehmend nicht mehr die tatsächlichen Kosten abdecken und zu einer weiteren Unterschreitung des Existenzminimums führen.

http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/positionen/kritik_kdu.pdf

13.03 16:11:36 [www.erwerbslos.de]

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Kurzübersicht über die anstehenden Verschärfungen bei Hartz IV

Ziel: Systematische Bedarfsunterdeckung
von c/o Norbert Hermann, Unabhängige Politik- und Sozialberatung Bochum

1. Sanktionen: Kürzungen unter das Existenzminimum werden erleichtert. Eine vorherige Androhung ist nicht mehr erforderlich. Verstöße gegen per Verwaltungsakt auferlegte Pflichten können nun sanktioniert werden. Auch schlechtes Verhalten ist sanktionierbar. Sanktionen müssen nicht mehr umgehend verhängt werden, sondern in einem Zeitraum von bis zu Monaten nach Verstoß (§ 31 I 1). Kürzungen von mehr als 100 % sind möglich, auch in Zusammenhang mit Darlehenstilgungen.

2. Darlehen, auch bereitgestellte Mietkautionen, werden mit 10 Prozent des Regelbedarfs getilgt (bislang max. 10 %; Kautionen wurden bislang gar nicht getilgt, sondern bei einer Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt). Darlehen können an alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, auch die Kinder, gemeinsam gewährt werden. Zur Darlehenstilgung werden sie dann gesamtschuldnerisch herangezogen. Dadurch entsteht über Jahre eine Bedarfsunterdeckung. Darlehen werden nun überhaupt nur gewährt, wenn alle Rücklagen, auch für notwendige Anschaffungen, aufgebraucht sind (§ 42a).

3. vorläufige Zahlungseinstellung: bei Vermutung von zu erwartendem anrechenbaren Einkommen kann die Leistung sofort gekürzt/ eingestellt werden (§ 39 II Z. 4).

4. Überzahlungen der Vergangenheit können sofort mit 10 bis 30 % des Regelbedarfs einbehalten werden. Bislang musste das erst nach Beendigung der Hilfebedürftigkeit erstattet werden, wenn kein schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten vorlag. Dadurch kann eine erhebliche Bedarfsunterdeckung entstehen (§ 43 I).

5. Pflicht zur Rücklagenbildung: ALG II und Sozialgeld enthalten einen Anteil für Anschaffungen (Hausrat, Waschmaschine, Herd …) iHv derzeit 52 Euro (Single). Wird das nicht für solche Fälle zurückgelegt, kann das einbehalten werden (§ 20 I 4 iVm § 24 II).

6. Mietgrenzen: die Wohnungskosten werden im Wesentlichen von den Kommunen getragen. Bislang galt hier die Rechtsprechung des BSG. In Zukunft können die Kommunen durch eigene Satzung die Kosten deckeln (§ 22a+b). Zu befürchten ist eine Festlegung „nach Kassenlage“, und die ist bekanntlich schlecht. Fehlbeträge müssen aus dem Regelbedarf gedeckt werden. Verbesserung: auch nicht notwendige Umzüge können nun genehmigt werden (Begründung zu § 22 IV 2).

7. Leistungsnachzahlungen aus Überprüfungen unrechtmäßiger Bescheide der Vergangenheit: bislang konnte vier Jahre rückwirkend überprüft werden, jetzt nur noch ein Jahr (+ jeweils das bereits angefangene Jahr – § 40 I 2).

8. generelle Antragserfordernis (§ 37 I+II): bislang wurden einmalige Beihilfen (z.B. Wohnungserstausstattung, Schwangerschaft, Geburt, jetzt auch therapeutische Schuhe und Geräte (§ 24 III), Klassenfahrten und jetzt auch Schulausflüge, Schülerbeförderung, Nachhilfe, Mittagessen, Sport und Kunst (§ 28 I + VI-VII), bei Kenntnis der Behörde automatisch gewährt. Hier besteht nun Antragserfordernis, es wird nicht rückwirkend geleistet, das Geld fehlt dann. (Ausnahme: das Schulbedarfsgeld 70 Euro, 1- Hj. und 30 Euro, 2. Hj. wird automatisch gezahlt – § 28

III). Anträge können formlos gestellt werden. Eine Empfangsbestätigung ist wichtig. Genehmigungen der Behörde haben nur in Schriftform Gültigkeit.

Weitere finanzielle Härten:

9. „Armutsgewöhnungszuschlag“ entfällt: wurde bislang beim Übergang vom ALG I ins ALG II gewährt (Single max. 160 Euro im 1. Jahr und 80 Euro im zweiten Jahr).

10. Elterngeld: bislang anrechnungsfrei; wird nun idR komplett angerechnet. (Beides bereits im „Haushaltsbegleitgesetz aus 11/2011 geregelt)

11. Die Honorierung für Tagesmütter und –väter ist nicht mehr anrechnungsfrei, sondern wird in Zukunft voll angerechnet (abzüglich der Kosten – § 11 III 2).

12. Das sog. „Pflegekindererziehungsgeld“ wird in Zukunft in höherem Maße angerechnet (§ 11 III 2). 13. Aufwandsersatz für Ehrenamt, politisches Amt und für in Sportvereine und Volkshochschulen nebenberuflich Unterrichtende wird zwar in begrenzter Höhe (175 Euro mtl.) nicht angerechnet, der Grundfreibetrag iHv 100 Euro monatlich bei Erwerbstätigkeit entfällt dann aber in Zukunft (11b II 3).

14. Rentenbeiträge werden nicht mehr gezahlt. Das schadet zwar weniger den Einzelnen, fehlt aber in der Rentenkasse. Hierdurch und durch die extrem niedrigen Krankenkassenbeiträge werden Kosten der Arbeitslosigkeit den Sozialkassen aufgebürdet. Zuschüsse zur Altersvorsorge für nicht Versicherungspflichtige werden ebenfalls gestrichen.

15. Der Krankenversicherungsschutz fällt weg, wenn Auszubildende ohne ALG II-Anspruch Mehrbedarfe und Wohnungskostenzuschuss erhalten (§ 27 I).

16. Behinderte „Kinder“ ab dem 25 Lj. im Haushalt der Eltern erhalten willkürlich nur noch 80 % der Regelleistung.

Sonstiges:

17. Hausarrest für alle: entgegen der bisherigen Regelung dürfen Schulkinder ab dem 15. Lj. und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht mehr entsprechend der Ferien- oder tariflichen Urlaubsregelung ortsabwesend sein, sondern „ohne wichtigen Grund“ wie alle anderen maximal drei Wochen (7 IVa).

Verbesserungen:

1. „Leistungsberechtigte“: So heißen jetzt die ehemals „hilfebedürftig“ genannten. Sie werden aber weiterhin „Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt“ (so der Titel eines Buches von Wolfgang Gern und Franz Segbers, Diakonie Hessen-Nassau). Zum Trost wurde in § 1 folgender Satz neu eingefügt. „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“

2. fünf Euro zusätzlich: die sind längst von der Inflation aufgefressen, von den immer untergedeckten Stromkosten in der Regelleistung ganz zu schweigen. Warmwasser iHv 8,40 Euro (Single) wird nun zusätzlich gezahlt, weil sie das in der Ermittlung der Regelleistung „vergessen“ haben. Der Kinderbedarf wurde immer noch nicht direkt ermittelt, sondern aus der Differenz zwischen den Ausgaben einer Familie mit Kindern und einer Familie ohne Kinder orakelt.

3. Bildungspäckchen: für die Kinder gibt es neu immerhin das Mittagessen (bis auf einen Euro), die Schulausflüge, mit Kampf vielleicht auch Nachhilfe, und zehn Euro monatlich für Sport, Kunst, Kultur und Geselligkeit. Diese und weitere Leistungen stehen bei rechtzeitigem Antrag auch Kindern zu, deren Eltern Kinderzuschlag und/oder Wohngeld erhalten (§ 6b KiGG).

4. Erwerbstätige, die zwar sich selbst ernähren können, nicht aber die ganze Familie, müssen sich nun nicht mehr den gesamten Zwängen der Hartz IV – Behörde unterwerfen.

5. Eine „Bagatelleinnahme“ iHv zehn Euro mtl. (Flaschenpfand ?) bleibt anrechnungsfrei (§ 1 I ALG II-V).

6. Beim Übergang in Altersrente wird nun über den Stichtag hinaus bis zum Beginn der Rentenberechtigung gezahlt (das ist der Erste des Folgemonats, die Zahlung erfolgt aber erst zum Monatsende).

7. Beim Übergang in eine geförderte Ausbildung wird zur Überbrückung ein Monat darlehensweise gezahlt.

http://www.elo-forum.net/hartz-iv2/2011030913164.html

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Eingereicht von jürgenha am 10. Mär 2011 – 09:19 Uhr

Hartz-IV-Bezieher und andere Haushalte mit kleinem Einkommen müssen jetzt schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche beantragen. Nur so kann man sich eine Nachzahlung sichern. Dabei geht es um „richtig viel Geld“: Mindestens 30 Euro pro Kind. Gibt es eine Kantine in der Schule oder Kita, sind es sogar mindestens 108 Euro!

Es ist Eile geboten! Denn Hartz-IV-Bezieher und Bezieher von Sozialhilfe müssen spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen, Bezieher von Wohngeld oder wer den Kinderzuschlag bekommt, spätestens bis zum 31. Mai.

Info-Blatt mit Tipps und Musterantrag [PDF]

Musterantrag als veränderbare Datei, um persönliche Angaben einfügen zu können [Word-Datei]

Pressemitteilung der KOS zum Thema [PDF]

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Mit Hartz IV zum BMW


Ohne Worte

Spiegel TV – Mit Hartz IV zum BMW

Udo Ulfkotte
Kein Schwarz. Kein Rot. Kein Gold. 

Armut ist für alle da – die verschwiegenen Kosten der Zuwanderung

Vergessen Sie die horrenden Kosten der Wirtschaftskrise. Sie sind trotz der vielen Milliarden, die wir alle dafür bezahlen müssen, nichts im Vergleich zu jenen Beträgen, die wir für die Heuschrecken der Zuwanderungsindustrie ausgeben. Es ist politisch nicht korrekt, die Zahlen zu addieren. Denn Politiker und Medien sprechen bei Migranten aus der Türkei und anderen fernen Ländern gerne von angeblicher »Bereicherung«. Doch jetzt wird abgerechnet.

Die Wahrheit lautet: Bestimmte Migrantengruppen kosten uns pro Jahr weitaus mehr als die Wirtschaftskrise. Über eine Billion (!) Euro haben Migranten allein in Deutschland in unseren Sozialsystemen bislang an Schäden verursacht.

  • Wussten Sie, dass schon mehr als vierzig Prozent der Sozialhilfebezieher in Deutschland Ausländer sind und die von ihnen verursachten Kosten für die Steuerzahler pro Jahr (!) höher sind als die Kosten der Finanzkrise?
  • Wussten Sie, dass Migranten laut Armutsberichten immer ärmer werden und zugleich von Jahr zu Jahr mehr Milliarden ins Ausland schaffen?
  • Wissen Sie, wie viele türkische Hartz-IV-Empfänger Schwarzgeldkonten in Liechtenstein haben?
  • Wussten Sie, dass deutsche Sozialgerichte Sozialhilfebetrug bei Migranten inzwischen als »kulturelle Besonderheit« akzeptieren und mit dieser Begründung auf Rückforderung der betrügerisch abkassierten Summen verzichten?
  • Wussten Sie, dass wir seit Jahrzehnten Türken und Mitglieder von Balkan-Großfamilien, die noch nie in Europa gewesen sind, kostenlos und ohne einen Cent Zuzahlung in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung mitfinanzieren? Davon können ethnische Deutsche, deren Krankenkassenbeiträge ständig erhöht werden, nur träumen. Wussten Sie, dass die Bundesregierung seit 2003 versprochen hat, diese Benachteiligung ethnischer Deutscher endlich zu beenden, es aber bis heute nicht getan hat?
  • Wussten Sie, dass wir Millionen von Menschen in der Migrationsindustrie dafür entlohnen, dass sie solche Zustände im Eigeninteresse zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze immer weiter verschlimmern und unseren einstigen Wohlstand skrupellos vernichten?

Wie kann es sein, dass wir diesen Wahnsinn aus Gründen der politischen Korrektheit bislang niemals in Frage gestellt haben? Diese gigantische Wohlstandsvernichtung bewirkt nur eines: Fremdenfeindlichkeit und wachsenden Unmut unter jenen, die dafür bezahlen müssen. Im »Lustigen Migrantenstadl« heißt die Zukunft für Deutsche jetzt: Armut ist für alle da. Es sei denn, wir öffnen die Augen und ziehen endlich die notwendigen Konsequenzen.
Udo Ulfkotte liefert harte Fakten und belegt diese mit mehr als 900 seriösen Quellen. Sollten Sie in Deutschland Steuern zahlen, brauchen Sie für die Enthüllungen in diesem Buch wirklich starke Nerven. Sie werden kaum glauben, wie Ihre Steuergelder mit beiden Händen zum Fenster hinausgeworfen werden.

Gebunden, 372 Seiten

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Der „Zirkus“ ist zu Ende


Es war eine schwere Geburt: Neun Wochen haben Regierung und Opposition gestritten und verhandelt. Jetzt steht der Hartz-IV-Kompromiss. Die Änderungen im Überblick.

Der „Zirkus“, wie es CSU-Chef Horst Seehofer nannte, ist zu Ende. Neun Wochen haben Regierung und Opposition gestritten und verhandelt. Jetzt steht der Hartz-IV-Kompromiss. Die Einzelheiten im Überblick:

Was ändert sich beim Regelsatz?

4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Empfänger bekommen bald einen Nachschlag. Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) steigt rückwirkend vom 1. Januar an – um fünf Euro im Monat auf 364 Euro. Diese Auszahlung kann aber technisch erst zum 1. April erfolgen. Insgesamt gibt es dann für die ersten vier Monate des Jahres 20 Euro mehr.

Wann kommt die nächste Erhöhung?

Diese gibt es, wie vorgesehen, Anfang 2012, aber in doppelter Form. Der Regelsatz erhöht sich in jedem Fall um drei Euro, damit wird die Lohn- und Preisentwicklung im ersten Halbjahr 2010 berücksichtigt. Zusätzlich steht die reguläre jährliche Anpassung der Leistung an. Diese orientiert sich an der Entwicklung von Inflation und Löhnen, und zwar im Verhältnis 70 zu 30. Datenbasis dafür ist der Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011. Wie hoch der Regelsatz dann insgesamt steigen wird, ist noch offen.

Welche Kinder profitieren vom Bildungs- und Teilhabepaket?

Der Staat hilft künftig etwa 2,5 Millionen bedürftigen Kinder und Jugendlichen von Geringverdienern, die Hartz IV, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Die Opposition hat so dafür gesorgt, dass der Kreis der Empfänger erweitert wird. Zu den neuen Leistungen zählen Zuschüsse für ein Mittagessen in der Schule oder in einer Kindertagesstätte in Höhe von bis zu zwei Euro. Einen Euro müssen die Eltern selbst zahlen. Für eintägige Wandertage gibt es 30 Euro pro Schuljahr. Bei Bedarf werden Nachhilfestunden gezahlt. Auch gibt es zehn Euro monatlich für die Teilnahme am Vereinsleben. Die 100 Euro jährlich für Schulsachen, die der Staat bereits bisher gewährt hat, sind in dem Paket enthalten. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche bleiben unverändert. Sie betragen für unter Sechsjährige 215, für Sechs- bis Dreizehnjährige 251 und für 14- bis 18-Jährige 287 Euro monatlich.

Welche Verbesserungen gibt es noch?

Das Bildungspaket wird auf Druck der SPD für zunächst drei Jahre bis 2013 um 120 Millionen auf 400 Millionen Euro aufgestockt. Davon sollen die Kommunen Sozialarbeiter in den Schulen bezahlen und einen Zuschuss geben für das Mittagessen in Horten.

Quelle :  sueddeutsche.de

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