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Rechtswidrige Observierung von Hartz IV Empfängern
21.03.2011

Neue fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) für den Außendienst der Leistungsträger des SGB II – gegen Arbeitslosengeld II Empfänger. BA erlaubt u.a. das Ausspähen von Hartz IV Betroffenen

BA erlaubt „Observationen“, also heimliche Beobachtungen von Hartz IV- Betroffenen bei „Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch“.

Noch immer bespitzeln Jobcenter in Stasi-Manier rechtswidrig Hartz IV-Empfänger. Die Persönlichkeits- und Menschenrechte von ALG II-Empfängern werden so von den Arbeitsagenturen und Jobcentern weiterhin mit Füßen getreten.

Wie das „Naumburger Tageblatt“ gestern berichtete, bespitzeln Arbeitsagenturen und Jobcenter in Thüringen seit Jahren systematisch rechtswidrig ALG II-Empfänger. Diese werden dazu ohne jeden Grund über Wochen und Monate hinweg observiert, um festzustellen, ob diese z.B. arbeiten ohne das Einkommen daraus anzugeben, oder was sie für sexuelle Kontakte pflegen, und ob sich daraus möglicherweise Bedarfsgemeinschaften konstruieren lassen.

Als Verantwortliche Arbeitsagenturen und Jobcenter werden u.a. die aus Jena, Weimar, Erfurt, dem Eichsfeldkreis, Altenburger Land, Kreis Schmalkalden-Meiningen, Ilm-Kreis, Kreis Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis und Kreis Sömmerda genannt. Es soll dort insgesamt 30 Vollzeit-Sozialdetektive geben, von denen in den letzten zwölf Monaten pro Sozialdetektiv u.a. 8758 Hartz-IV-Empfänger im Kreis Saalfeld-Rudolstadt und 2144 Hartz-IV-Empfänger in der Stadt Weimar observiert wurden.

Observation von Betroffenen ungeheuerlicher Skandal!
Bereits am vor gut zwei Jahren prangerten wir hier öffentlich eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an, in welcher diese die SGB II-Leistungsträger (damals noch unter der Bezeichnung ARGE) zur grundlosen Observationen von ALG II-Empfängern aufforderte, um vermeintliche „Hartz IV Betrüger“ aufzuspüren. Aufgrund des sich daraufhin aufbauenden öffentlichen Drucks änderte die BA ihre Weisung umgehend und weist seither darin unter GA 6.11 unmissverständlich darauf hin, dass Observationen von ALG II-Empfängern durch Jobcenter generell rechtswidrig sind. Das scheint aber viele Arbeitsagenturen und Jobcenter nicht zu interessieren, sie tun es trotzdem und haben dazu extra Personen, sog. Sozialdetektive, angestellt.

Auch das am 25 November 2010 das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar verdeckte Beobachtungen durch einen Sozialdetektiv für generell unzulässig erklärte (1 KO 527/08), weil es darin eine durch keine gesetzliche Grundlage gedeckte Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung sah (woran sich rechtlich bis heute nichts geändert hat), stört die Verantwortlichen in Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht, was vielmehr bei diesen auf eine erhebliche kriminelle Energie schließen lässt.

Für ALG II-Empfänger gilt: Vorsicht beim Sex, das Jobcenter sieht zu!
Interessanterweise werden von den Arbeitsagenturen und Jobcentern keinerlei Angaben dazu gemacht, in wie vielen Fällen das eingesparte Geld – genannt werden ca. 48.000 Euro pro Jahr – tatsächlich auf Betrug zurückzuführen ist. Dazu gäbe es angeblich keine Daten, was mehr als unglaubwürdig erscheint. Hier kommt man zwangsläufig zu der einzig logischen Schlussfolgerung, dass der Großteil dieser Summe nicht etwa aus aufgedeckten Betrügereien stammt, sondern aus den – sich an Observationen sexueller Kontakte von ALG II-Empfängern anschließenden – finanziellen „Zwangsverheiratungen“ der Sexualpartner resultiert, indem sog. Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaften konstruiert werden, wo der eine Partner finanziell für den anderen aufzukommen hat. Das ALG II-Empfänger dazu beim Sex von Arbeitsagenturen und Jobcentern beobachtet werden, ist einfach nur widerlich.

Sozialdetektive finanzieren sich nicht mal selbst
Der vermeintliche finanzielle Erfolg stellt sich zudem als Nullnummer heraus, wie berichtet wird, denn die Steuermittel, welche bei der Aufdeckung tatsächlicher Betrügereien eingespart werden, reichen offenbar nicht aus, um die Kosten dieser Sozialdetektive zu decken. Selbst wirtschaftlich gesehen sind diese massiven Rechtsverstöße durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter nicht zu rechtfertigen.

Die Redaktion gegen-hartz.de: „Wir fordern die verantwortlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter auf, diese rechtswidrigen Observationen durch Sozialdetektive umgehend zu beenden und wir fordern die zuständigen Aufsichtsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit und die Landesverwaltungsämter auf, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und dafür Sorge zu tragen, dass solch eklatanter Rechtsmissbrauch in Zukunft unterbleibt.

Quelle

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/rechtswidrige-observierung-von-hartz-iv-empfaengern-343.php

Thüringer Argen sparten durch Sozialdetektive 1,8 Millionen Euro
erstellt 20.03.11, 11:21h, aktualisiert 20.03.11, 11:23h

Jeder Sozialdetektiv in Thüringen spürt bei Hartz-IV-Empfängern im Lauf eines Jahres Missbrauchsfälle in Höhe von etwa 48 000 Euro auf. (FOTO: DPA)

Erfurt/dpa. Jeder Sozialdetektiv in Thüringen spürt bei Hartz-IV-Empfängern im Lauf eines Jahres Missbrauchsfälle in Höhe von etwa 48 000 Euro auf. Das ergibt sich aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Landtagsanfrage. Demnach sind bei Arbeitsagentur, Argen und den Optionskommunen Jena und Eichsfeldkreis mehr als 30 solcher Mitarbeiter im Außendienst unterwegs. Die von ihnen aufgespürten Fälle mit falschen Angaben hätten Zahlungen von rund 1,8 Millionen Euro erspart. Eine Zahl von Missbrauchsfällen sei nicht bekannt. In Thüringen bekommen rund 166 000 Menschen Hartz-IV.

Aus den erhobenen Daten ergibt sich, dass für den Außendienst Mitarbeiter im Umfang von mindestens 30 Vollzeitstellen aktiv seien. Einige Kommunen hätten zwar Rückforderungssummen nennen können, aber keine Zahlen zu entsprechenden Arbeitskräften, obwohl auch sie Außendienstmitarbeiter einsetzten. Auf einen Sozialdetektiv kommen demnach zwischen 8758 Hartz-IV-Empfänger im Kreis Saalfeld-Rudolstadt und 2144 in der Stadt Weimar.

Insgesamt hätten alle Sozialdetektive zusammen innerhalb von zwölf Monaten 12 055 Kontrollen vorgenommen. Pro statistisch erfasster voller Stelle sind das zwischen 100 pro Jahr im Altenburger Land und 550 in Erfurt. Auf mehr als 500 Einsätze pro Kontrolleur kommt demnach auch der Eichsfeldkreis sowie bei weniger als 200 der Kreis Schmalkalden-Meiningen und der Ilm-Kreis.

Die pro Kreis aufgedeckten Fälle führten bei den Argen zu Einsparungen zwischen 24 700 Euro im Kreis Sömmerda und 284 000 Euro in Erfurt. Die Summe pro Kontrolleur weicht rund um den Thüringer Mittelwert 48 000 Euro von Kommune zu Kommune weit ab: Im Saale-Orla-Kreis seien es knapp 16 800 Euro, im Saale-Holzland-Kreis rund 131 000 Euro.

Im Schnitt dürften die Einsparungen pro Kreis etwa den Kosten für die Sozialdetektive entsprechen. Arbeitsagentur und die beiden Optionskommunen nennen jährliche Kosten von weniger als 50 000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter.

Im November vergangenen Jahres hatte ein Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar für Schlagzeilen gesorgt, das eine verdeckte Beobachtung durch einen Sozialdetektiv in Eisenach für rechtswidrig erklärte. Im Streit um die Übernahme der Kindergartengebühr für eine Frau hatte er unter anderem protokolliert, wie lange ihr Freund bei ihr war und womöglich eine nicht gemeldete Lebensgemeinschaft vorliege. Eine solche Beschattung sei mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar, entschied das Gericht. Weitere derartigen Fälle seien der Landesregierung nicht bekannt, heißt es in der Landtagsantwort.

Je nach Kommune beziehen sich die erhobenen Zahlen auf die Zeit zwischen Juli 2009 und Juni 2010 oder das gesamte Jahr 2010.

Quelle

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/rechtswidrige-observierung-von-hartz-iv-empfaengern-343.php

http://www.naumburger-tageblatt.de/ntb/ContentServer?pagename=ntb/page&atype=ksArtikel&aid=1300608747676&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312

Die „Hartz IV-Kassen“ sind leer

RWI Studie: Fast 30 Milliarden Euro fehlen in den Sozialkassen
Laut eines aktuellen Artikels im Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ fehlen in den staatlichen Sozialkassen rund 30 Milliarden Euro. Der Spiegel beruft sich dabei auf eine Analyse des Rheinisch-Westfälischen Institutes für Wirtschaftsforschung (RWI). So belaufe sich der ungedeckte Finanzbedarf bei den gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherungen bei 30 Milliarden Euro. Allein für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg wird das Defizit mit 18 Milliarden Euro beziffert. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen liege das Finanzdefizit bei ca. 10,5 Milliarden Euro. Für den RWI Forscher Heinz Gebhardt sei klar, dass der Staat beispielsweise Ausgaben kürzen muss. So sagte Gebhardt gegenüber dem „Spiegel“: „Um die Defizite auszugleichen, reicht es nicht, auf Wachstum zu setzen.“ Vielmehr müsse der Staat im „großem Stil Ausgaben kürzen, Beiträge erhöhen oder Steuermittel zuschießen.“

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-hartz-iv-kassen-sind-leer4810.php

Und nach dem 1. Mai 2011 (dann fallen alle Beschränkungen für Polen auf dem deutschen Arbeitsmarkt) wollen auch eine Million Polen nach Deutschland kommen, um hier nach Arbeit zu suchen. Polnische Zeitungen behaupten sogar, es gebe in Deutschland »Begrüßungsgeld« vom deutschen Wirtschaftsminister für Polen, die in Deutschland arbeiten wollen. Die Bundesregierung hat das, was sie da vor unseren Türen angerichtet hat, wohl selbst noch nicht mitbekommen, rechnet mit nur »100.000« Polen, Tschechen und Ungarn, die nach dem 1. Mai 2011 nach Deutschland kommen werden.

Ausländer beziehen im Schnitt mehr als doppelt so häufig Hartz IV wie Deutsche. Während 7,5 Prozent der Deutschen die staatliche Hilfe erhalten, sind es bei Ausländern 18,6 Prozent.

http://www.focus.de

Die Bundesregierung arbeitet jedenfalls auf Hochtouren daran, dieses Ziel zu erreichen. Denn sie will jetzt neben West- und Osteuropäern auch noch massenhaft Südeuropäer nach Deutschland holen… Das freut die deutschen Steuerzahler bestimmt…und falls sie keine Arbeit finden,siehe urteil

Urteil

Ausländer können unbefristet Hartz IV bekommen

Ein Ausländer, der nie in Deutschland gearbeitet hat, kann unbefristet Hartz IV erhalten

Auch ein Migrant, der nie in Deutschland gearbeitet hat, kann unbefristet Hartz IV erhalten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Die Regel gilt allerdings nur für Zuwanderer aus 17 europäischen Ländern.http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,724066,00.html

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