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Posts Tagged ‘genveränderte Pflanzen’


Lebensmittelsicherheit nicht gewollt
Verbraucherschützer schreien auf. Das strickte Reinheitsgebot zum Import von nicht in Europa zugelassenen Lebens- und Futtermitteln soll gekippt werden. Die Folgen sind nicht absehba

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(Zentrum der Gesundheit) – Die Null-Toleranz-Grenze bei Futtermitteln wird aufgehoben. Nicht weil sich die bisherigen Bedenken in Bezug auf die Harmlosigkeit gentechnisch veränderter Pflanzen für Umwelt und Gesundheit als unbegründet herausgestellt hätten, sondern weil die Futtermittelindustrie die wirtschaftlichen Einbußen, die sich regelmäßig aufgrund der bisher gültigen Null-Toleranz-Grenze ergaben, nicht mehr hinnehmen möchte.

Die Menschen in Europa sind mehrheitlich gegen Gentechnik

Zwar hat eine kürzlich durchgeführte Umfrage in Europa gezeigt, dass nicht weniger als 95 Prozent der Europäer gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mit einer gewissen Skepsis gegenüber stehen. Doch nützt uns unsere Skepsis herzlich wenig, wenn wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel stehen.
Schwellenwert für illegale Genpflanzen

Bisher durften im Tierfutter in der EU keine gentechnisch veränderten Pflanzen vorhanden sein, die noch nicht über eine EU-Zulassung verfügten. Es galt die sog. Null-Toleranz-Grenze. Das soll nun anders werden. Künftig dürfen auch Gen-Pflanzen ohne EU-Zulassung bis zu einem gewissen Schwellenwert von 0,1 Prozent im Viehfutter sein.

Dabei handelt es sich bevorzugt um Maissorten, die gentechnisch verändert sind und die in anderen Ländern der Erde bereits fröhlich angebaut werden, in der EU nach den geltenden Prüfstandards jedoch noch nicht für sicher und auch nicht für eindeutig ungefährlich befunden wurden.
Schwellenwert von 0,1 Prozent

Zwar hören sich 0,1 Prozent nach sehr wenig an, betrachtet man sich jedoch diese Menge auf beispielsweise einem Maisfeld, so würden sich auf einem Hektar gentechnikfreier Pflanzen immerhin 10 Quadratmeter voller illegaler Genpflanzen ausmachen lassen.
Logistisch nicht mehr möglich: Sauberes Viehfutter

Der Grund für die Lockerung des Reinheitsgebots scheint schnell erklärt: In letzter Zeit hätten sich angeblich gehäuft ganze Schiffsladungen mit Viehfutter, das mit nicht zugelassenen Genpflanzen verunreinigt war, in den Häfen Europas eingefunden.

Aufgrund der Null-Toleranz-Grenze in der EU habe man diese Schiffe wieder unverrichteter Dinge in ihre Heimathäfen (z. B. die USA) zurück schicken müssen, was natürlich großen Verlusten gleichgekommen sei. Rein logistisch sei es also einfach nicht mehr möglich – so hieß es – ein Futter zu liefern, das frei von illegalen Genpflanzen sei.
Aufhebung der Null-Toleranz aus Sicherheitsgründen?

Laut Heike Moldenhauer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht die Situation ein klein wenig anders aus:

Im Jahr 2010 gab es nicht einen Eintrag über Futtermittelverunreinigungen durch nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen, auch 2011 noch nicht.

Warum also dann – wenn von verunreinigten Schiffsladungen weit und breit keine Spur zu scheint – der neue Schwellenwert?

Wir müssen Sicherheitssysteme einführen und Maßnahmen einleiten, um das Risiko einer Vermischung mit nicht zugelassenen GVO zu minimieren

meint Claudia Döring vom Deutschen Raiffeisenverband. Ein Schwellenwert, der eine Vermischung mit nicht zugelassenen GVO überhaupt erst erlaubt, soll das Risiko einer Vermischung minimieren?

Das klingt wenig einleuchtend.
Noch ein angeblicher Grund: Eiweißfutterdefizit

Der Deutsche Bauernverband hingegen hat eine andere Erklärung parat. Es gehe darum, dass Eiweißfutterdefizit in der EU zu beheben. Um die Versorgung mit Futtermitteln sicherzustellen und Lieferengpässe auszuschließen, brauche man die neue Regelung.

Abgesehen davon, dass gerade die übermäßige Eiweißfütterung zu vielerlei gesundheitlichen Problemen der heute üblichen bemitleidenswürdigen Hochleistungstiere in den Massenställen beiträgt und damit sicher nicht zu gesünderen Produkten führt, ist man bei den Grünen ganz anderer Meinung:

Die Lobbyinteressen der Futtermittelindustrie haben sich durchgesetzt

sagt Martin Häusling, Mitglied des Agrarausschusses und Koordinator der Grünen im EU-Parlament.
Lebensmittel sollen dem Viehfutter alsbald folgen

Die Viehfutterindustrie freut sich jedenfalls mächtig, hat sie doch für diesen Schritt seit fünf Jahren tapfer gekämpft. Doch ist sie längst noch nicht zufrieden. Bernhard Krüsken, Geschäftsführer des Deutschen Verbands Tiernahrung, verkündet daher, weitere Schritte müssten diesem ersten unbedingt folgen.

Und da er der Meinung ist, man sollte Futtermittel und Lebensmittel keinesfalls unterschiedlich behandeln, dürfen wir annehmen, dass sich Herr Krüsken und Kollegen intensiv dafür einsetzen werden, damit auch im Lebensmittelbereich eine Lockerung der hier bislang noch bestehenden Null-Toleranz-Grenze eingeführt wird.
Freie Bahn für Gentechnik

Der wirkliche Grund für die Aufhebung der Null-Toleranz ist also kein geringerer als der, dass man langsam zwar, aber dennoch zielstrebig jene Bahn für gentechnisch veränderte Organismen frei machen will, die mitten auf unsere Teller führt.
EU-Kommission überschreitet Kompetenzen

Die Umweltverbände wollen den Abschied von der Null-Toleranz-Grenze nicht hinnehmen. Da laut eines vom BUND beantragten juristischen Gutachtens die Europäische Kommission nach EU-Recht gar nicht befugt war, die Schwellenwert-Regelung für gentechnisch veränderte Organismen im Tierfutter ohne EU-Zulassung überhaupt vorzuschlagen, will die Umweltschutzorganisation beim Europäischen Gerichtshof gegen die neue Verordnung klagen, um weiterhin den Verbraucherschutz vor das Wohl der Industrie zu stellen.
Schwellenwerte machen Null-Toleranz praktikabel

Eine Umweltschutzorganisation muss sich also für unser Wohl einsetzen, während die Regierung sich darüber freut, „die Null-Toleranz praktikabler gemacht zu haben“, wie es aus dem Aigner-Ministerium hieß.

Vielleicht sollte irgendjemand das Ministerium darüber aufklären, dass eine Null-Toleranz im Augenblick der Schwellenwerteinführung gar keine Null-Toleranz mehr ist.
Quelle:

gentechnik-hintertuer

 

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Die Versuche mit genmanipulierten Zuckerrüben sollen jetzt in Deutschland ausgeweitet werden. Ab März will Monsanto drei Jahre lang seine Gen-Rüben in Sachsen-Anhalt und voraussichtlich auch an weiteren Standorten testen.

Obwohl in den USA der Anbau genmanipulierter Zuckerrüben bereits Mitte 2010 verboten wurde, ist in Deutschland wieder ein Freisetzungsversuch beantragt worden. Anmelder ist die Monsanto Agrar Deutschland GmbH. Bereits seit 2008 laufen mit diesen Rüben Freisetzungsversuche des deutschen Saatgutkonzerns KWS beziehungsweise dessen hundertprozentiger Tochter, Planta GmbH. Die manipulierten Rüben wurden von der KWS gemeinsam mit dem Gentechnik-Konzern Monsanto entwickelt.

Ihnen wurde ein Resistenz-Gen gegen das Totalherbizid Roundup (mit dem Wirkstoff Glyphosat) von Monsanto eingebaut. Noch bevor der letzte Versuch abgeschlossen ist sollen diese Rüben erneut von 2011 bis 2013 in Nienburg / Saale in Sachsen-Anhalt in die Umwelt freigesetzt werden. Hier geht es nicht um Wissenschaft sondern um die Durchsetzung der kommerziellen Anwendung.

Da ein Antrag auf kommerziellen Anbau in der EU von der KWS und Monsanto schon vor mehreren Jahren eingereicht wurde, ist klar: Ziel der Freisetzung ist es, den Anbau genmanipulierter Zuckerrüben in Deutschland und Europa zu ermöglichen.

Darum muss der Versuch verboten werden:

* Der durch den Versuchsanbau eingeleitete kommerzielle Anbau von genmanipulierten Zuckerrüben ist aufgrund der Biologie der Pflanze hochriskant und öffnet gentechnischer Verunreinigung über einen langen Zeitraum und lange Distanzen Tür und Tor: Zuckerrüben kreuzen über extrem weite Entfernungen aus – laut jüngsten wissenschaftlichen Veröffentlichungen bis zu 10 Kilometer. Zuckerrüben können befruchtungsfähige Nachkommen mit verwandten Arten wie Mangold, Spinat oder Rote Beete bilden.
* Zuckerrüben können langlebige Unkrautpopulationen bilden, transgene Konstrukte sich dadurch für lange Zeit in der Umwelt halten
* Das Pestizid Roundup, gegen das die Gen-Rüben resistent gemacht wurden, ist hochtoxisch. Aktuelle Studien zeigen massive Schäden bei Amphibien, toxische Effekte auf DNA und Gebärmutterzellen. Die Verwendung dieses Ackergifts darf daher keinesfalls durch den Anbau herbizidresistenter Gen-Pflanzen weiter gefördert werden.
* In mehrjährigen Versuchen wurde in England nachgewiesen, dass der Anbau herbizidresistenter Gen-Rüben noch schädlichere Auswirkungen auf das Ökosystem und die biologische Vielfalt hat als der konventionelle pestizidbasierte Zuckerrüben-Anbau.
* Der Anbau herbizidresistenter Gen-Pflanzen führt, wie die Beispiele Kanada, USA oder Argentinien zeigen, zu einer beschleunigten Resistenzbildung von Ackerkräutern gegen die entsprechenden Pestizide. Resultat ist ein steigender Pestizideinsatz.

Werden Sie aktiv:
Fordern Sie Landwirtschaftsminister Aigner auf, die Freilandexperimente von Monsanto und KWS mit genmanipulierten Zuckerrüben zu verbieten!

Jetzt, die Pedition gegen Monsantos Gen-Zucker unterschreiben

Quelle

http://www.giftig.me/2011/02/monsanto-gen-zucker-in-den-usa-verboten-soll-in-deutschland-erlaubt-werden/

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Seit April 2004 gilt europaweit die Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Lebensmittel, das sogenannte GenFood. Doch auch dieses Gesetz zur Kennzeichnung von GenFood lässt bei tierischen Nahrungsmitteln noch Schlupflöcher offen. GenFood ist keineswegs so unbedenklich, wie die Hersteller uns glauben machen wollen. Lesen Sie, warum Sie den Beschwichtigungen der GenFood-Industrie nicht trauen sollten.

GenFood – Lebensmittel nach Maß
Die moderne Gentechnik macht es möglich: Tomaten, die auch nach langem Transport nicht matschig werden, Maispflanzen, denen weder Kälte noch Schädlinge etwas anhaben können und Kartoffeln, mit „maßgeschneiderten“ Inhaltsstoffen für die Nahrungsmittelindustrie. Allein in den USA laufen zurzeit Untersuchungen mit 90 verschiedenen genetisch veränderten Pflanzen – sogenanntem GenFood.

„Gesundheitsfördernde“ Lebensmittel
Das neueste Ziel ist die Entwicklung von angeblich „gesundheitsfördernden“ Lebensmitteln. Kritiker sehen darin allerdings keinen Vorteil für den Verbraucher. Sie warnen vor der Gefahr, dass die neuen Produkte, ähnlich wie die beliebten „Light“-Produkte, dazu verführen, ungesunde Ernährungsgewohnheiten beizubehalten und eine Umstellung auf gesunde Vollwertkost zu verhindern.

GenFood – Gesundheitsrisiken keinesfalls ausgeschlossen
Da noch keine Langzeitstudien mit GenFood vorliegen, sind außerdem mögliche Risiken für Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen.

Diese Risiken der Gen-Manipulation bei GenFood sind zumindest denkbar:

* Schädliche Pflanzenstoffe werden in großen Mengen gebildet, z.B. Solanin in Kartoffeln.
* Die Pflanzen produzieren bislang unbekannte Giftstoffe.
* Die Gen-Pflanzen bilden neue Eiweißstoffe. Das kann für Nahrungsmittelallergiker gefährlich werden.
* Übertragung von Resistenzen gegen Antibiotika.

Die neue Kennzeichnungspflicht für GenFood
Ob ein Lebensmittel gentechnisch verändert wurde, können Sie ihm nicht ansehen. Sie können es auch nicht riechen oder schmecken. Auch deswegen lehnt die überwiegende Mehrheit der Deutschen das GenFood ab. Da aber der Handel mit GenFood weltweit ein Riesengeschäft ist, hat es auch bei uns still und leise Einzug in die Supermärkte gehalten. Das neue Gesetz legt fest, dass alle Lebensmittel, die genetisch veränderte Erbsubstanzen enthalten, sowie auch solche, die daraus gergestellt werden, gekennzeichnet werden müssen. Damit fallen jetzt z.B. Öle und Fertiggerichte nicht mehr wie bisher durch das Raster.

Doch Lebensmittel wie z.B. Eier und Fleisch, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch manipuliertem Tierfutter gefüttert wurden, sind auch in Zukunft nicht kennzeichnungspflichtig. Auf diese Weise könnte GenFood doch noch „durch die Hintertür“ auf unserem Teller landen. Außerdem ist immer noch nicht geklärt, wie verhindert werden soll, dass zum Beispiel Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen durch den Wind oder die Bestäubung durch Bienen auf andere Felder übertragen werden. GenFood dürfte theoretisch nur in hermetisch abgeschlossenen Gewächshäusern erlaubt sein.

Fleisch aus dem Bio-Betrieb
Wenn Sie also beim Thema GenFood absolut sicher sein wollen, sollten Sie nur Fleisch und Eier aus garantiert kontolierten Bio-Betrieben kaufen. Bei allen anderen Lebensmitteln genügt das genaue Studium der Packungsaufschrift, um sich vor GenFood zu schützen.

quelle : Verlag für die Deutsche Wirtschaft

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