Viele von uns verdrängen es: Die beliebte, umwelt- und augenfreundliche Glühbirne wird nach dem Willen der EU dieses Jahr im September endgültig sterben.
Das Sterbelämpchen leuchtet für folgende Typen:
- die 100 und 75 Watt-Birne (klar)
sowie ALLE mattierten Glühlampen,
- 25 W,
- 40 W,
- 60 W,
- 75 W
Wer bei sich schon einmal eine “Energiesparlampe” eingedreht hatte, wird es bemerkt haben: Die Lebensdauer hält nicht das, was sie verspricht. Diese persönliche Erfahrung von manch einem wurde jetzt von Ökotest in einer Versuchsreihe überprüft. Fazit: Die Lebensdauerangaben der Leuchtmittelhersteller entsprechen nicht der Realität. Angeblich leben die “Energiesparlampen” nämlich 12 mal länger als eine herkömmliche Glühbirne. “Falsch”, sagt Ökotest.
Im Dauertest hielten sie allerhöchstens 2 mal länger. Im Stresstest (häufiges An- und Ausschalten) ging ihnen das Lebenslicht schon “viel früher” aus als angegeben aus!
Das angebliche Sparpotential entpuppt sich also vielmehr als ein riesiges Gewinnpotential für die Leuchtmittelhersteller.
Auch die Quecksilberproblematik ist nach wie vor ungelöst: Eine Sparbirne braucht ca. 2 mg Quecksilber, um zu zünden. Befürchtet werden jetzt Billigimporte aus Fernost, die bei der Herstellung nicht ganz auf dem letzten Stand der Technologie sind und bis zu 5 mg oder darüber enthalten können.
Weiteres Problemfeld: Elektrosmog. Die “Energiesparbirnen” haben KEINE Grenzwerte für elektrische Abstrahlung. In einem Test wurden sie mit dem Grenzwert für Computermonitore verglichen. Ergebnis: Ihre Abstrahlung liegt ca. 12 mal höher als die von PC-Bildschirmen. Daher ist sie ungeeignet als Schreibtischlampe, denn man sollte sie nicht in der Nähe des Kopfes benutzen.
Energiesparlampen geben synthetisches Licht ab. Dies ist augenschädlich. Darüber wurde an dieser Stelle schon hier und hier berichtet. Die herkömmlichen Glühbirnen haben daher ein gesundes, sogar heilsames Lichtspektrum, das dem Sonnenlicht nachempfunden ist.
Hier gehts zu einer sehenswerten Dokumentation von Spiegel-TV (25.2.2011)
Hier ein Dokument der Bezirksregierung Köln v. 6.1.2011, dass einem Händler das “Inverkehrbringen” unter Androhung eines Zwangsgeldes von 5000 € untersagt.
http://www.becklog.zeitgeist-online.de/2011/02/27/gluhbirne-im-september-kommt-das-aus/
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